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Beratungshilfe
Beim Amtsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Die Rechtsantragstelle ist keine Rechtsberatungsstelle und informiert
lediglich darüber, welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Dort können Sie auch Beratungshilfe beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, das Honorar eines Anwalts zu
zahlen.
Die Bewilligung von Beratungshilfe ist abhängig von bestimmten monatlichen Einkommensgrenzen.
Zur Antragstellung und Bewilligung von Beratungshilfe sind daher Nachweise über monatlich laufende Bezüge und laufende
wiederkehrende Auslagen notwendig.
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr (Raum 007)
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Unterlagen, weshalb Sie zum Anwalt möchten
- Personalausweis
- Lohnabrechnung / Bescheid Jobcenter / Rentenbescheid o.ä.
- Mietvertrag / Wohnkostennachweis
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Zahlungsverpflichtungen: z.B. Ratenkredit