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Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (w/m/d)
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über das duale Studium zur/zum Gerichtsvollzieher/in (LL.B.).
I. Allgemeine Informationen
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern.
Sie sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden - dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten.
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- Ausbildungsverlauf:
Beginn: jeweils 1. September jeden Jahres
Dauer: 3 Jahre - Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und bei Gerichtsvollziehern
- Während des
Studiums:
- Beamtin/Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung
"Gerichtsvollzieheranwärter/in"
- monatliche Bezüge i.H.v. derzeit 1.348,78 EUR - Abschluss der Ausbildung nach Bestehen der einzelnen Themenmodule und der Bachelorarbeit und Verleihung des Grades "Bachelor of Laws" (LL.B.)
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Berufseinstieg/-aufstieg:
- Einstellung in den Landesdienst in Besoldungsgruppe A 9
- Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 11
- über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Gerichtsvollzieher/innen in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung
- Ausbildungsverlauf:
II. Aufgabengebiet
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
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- Zwangsvollstreckung
sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, z. B.:
- Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder bei Dritten
- Pfändung von Sachen des Schuldners und deren Verwertung
- Wegnahme einer beweglichen Sachen
- Räumung einer Wohnung - Durchführung von Zustellungen wichtiger Dokumente
- Zwangsvollstreckung
sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, z. B.:
III. Bewerbung
Detaillierte Informationen zur Bewerbung erhalten Sie hier.
Das
Bewerbungsverfahren für den Studienbeginn 1. September 2023 ist jetzt geöffnet:
Hier
geht´s zur Online-Bewerbung
IV. Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Das Auswahlgespräch besteht aus
- einem Einzelgespräch (Dauer ca. 15 Minuten)
- einem schriftlichen Test (Dauer ca. 45 Minuten) und
- einem anschließenden Gruppengespräch (Dauer ca. 40 Minuten)
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften für den Vorbereitungsdienst sowie einer sich anschließenden Berufstätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher verfügt.
Die
Auswahlentscheidung richtet sich nach Eignung und Befähigung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers.
Schwerbehinderte
werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.
V. Ansprechpartner
Sachbearbeiterin:
Frau Zogu
Telefon: 0711/212-3094
E-Mail: Fjolla.Zogu@OLGStuttgart.justiz.bwl.de
Referentin:
Frau Senft
Telefon: 0711/212-3220
E-Mail: Sandra.Senft@OLGStuttgart.justiz.bwl.de
VI. Informationen
Weitere
Informationen, Unterlagen zur Bewerbung und Interviews erhalten Sie hier.
Das Land
Baden-Württemberg bietet über das JobTicket-BW einen monatlichen Zuschuss zum Gehalt in Höhe von 25 Euro bei Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel an. Weitere Informationen zu den beteiligten Verkehrsverbünden erhalten Sie unter
https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw
