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Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (w/m/d)



Allgemeine Informationen

Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern.

Sie sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden - dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten.

Ausbildungsverlauf

Beginn: jeweils 1. September jeden Jahres 
Dauer: 3 Jahre

Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und bei Gerichtsvollziehern

Während des Studiums

  • Beamtin/Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Gerichtsvollzieheranwärter/in"
  • Netto-Gehalt von ca. 1.350,00 EUR monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.


Abschluss der Ausbildung nach Bestehen der einzelnen Themenmodule und der Bachelorarbeit und Verleihung des Grades "Bachelor of Laws" (LL.B.)

Berufseinstieg/-aufstieg

  • Einstellung in den Landesdienst in Besoldungsgruppe A10
  • Aufstiegsmöglichkeiten
  • über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Gerichtsvollzieher/innen in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung

Aufgabengebiet

Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:

Zwangsvollstreckung sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, z. B.:

  • Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder bei Dritten
  • Pfändung von Sachen des Schuldners und deren Verwertung
  • Wegnahme einer beweglichen Sache
  • Räumung einer Wohnung
  • Durchführung von Zustellungen wichtiger Dokumente

Bewerbung

Detaillierte Informationen zur Bewerbung erhälst du hier hier.

Das Bewerbungsverfahren für den Studienbeginn 1. September 2025 beginnt voraussichtlich im September 2024.

Hier geht´s zur Online-Bewerbung.

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Das Auswahlgespräch besteht aus

  • einem Einzelgespräch (Dauer ca. 15 Minuten)
  • einem schriftlichen Test (Dauer ca. 45 Minuten) und
  • einem anschließenden Gruppengespräch (Dauer ca. 40 Minuten)

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften für den Vorbereitungsdienst sowie einer sich anschließenden Berufstätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher verfügt.

Die Auswahlentscheidung richtet sich nach Eignung und Befähigung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.

Ansprechpartner

Oberlandesgericht Stuttgart

Sachbearbeiterin:
Frau Reutter
0711 212-3104

Referentin:
Frau Reith
0711 212-3220

Informationen

Mit-Recht-in-die-Zukunft

Oberlandesgericht Stuttgart

Podcast der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart – Mit Recht in die Zukunft

Das Land Baden-Württemberg bietet über das JobTicket-BW einen monatlichen Zuschuss zum Gehalt in Höhe von 25 Euro bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel an. Weitere Informationen zu den beteiligten Verkehrsverbünden unter
https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw



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