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Justizfachangestellte/r (w/m/d)
Unser Auswahlverfahren für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2025 ist eröffnet.
Aufgaben
Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften für einen reibungslosen Bürobetrieb verantwortlich. Ohne sie wäre eine funktionierende Justiz undenkbar.
Justizfachangestellte sind Ansprechpartner für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Das neu geschaffene, eigenständige Berufsbild für Justizfachangestellte geht in seiner Qualität und seinem Anforderungsprofil weit über das herkömmliche Berufsbild der/des Justizangestellten hinaus.
Der neu geordnete Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/r ist am Leitbild EDV-unterstützter Sachbearbeitung orientiert. Er verbindet umfassende Fachkenntnisse und Fertigkeiten mit kommunikativen bzw. kooperativen und informationsverarbeitenden Qualifikationen.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre, wird jedoch seit September 2015 grundsätzlich um ein halbes Jahr auf 2 1/2 Jahre verkürzt.
Sie erfolgt an den Lernorten "Betrieb" durch die praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht in Wohnortnähe, bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften, durch Unterricht in der Berufsschule sowie durch ergänzenden/begleitenden Unterricht im Ausbildungszentrum.
Die Ausbildungsvergütungen betragen ab 1. Dezember 2022 monatlich im
- 1. Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro
- 2. Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro
- 3. Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro
Hinzu kommen anteiliges Weihnachtsgeld sowie auf Antrag vermögenswirksame Leistungen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden.
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden u. a.:
- Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
- Auskünfte erteilen und Akteneinsicht gewähren
- Fristen berechnen und überwachen
- Anträge und Erklärungen aufnehmen
- Schriftstücke ausfertigen und beglaubigen
- Zustellungen und Veröffentlichungen veranlassen
- Protokolle erstellen
- Kosten berechnen und Zahlungen überwachen
Voraussetzung
Realschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsstand oder höherer Schulabschluss.
Bewerbung
Unser Auswahlverfahren für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2025 ist eröffnet.
Bewerbungen können mit den nachstehenden Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer oder handgeschriebener Lebenslauf
- Lichtbild aus neuester Zeit
- Schulzeugnisse der letzten 3 Schulhalbjahre - bei Wirtschaftsschülern auch das Zeugnis über den Hauptschulabschluss
- ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
- ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
- bei Minderjährungen die Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreters
an folgende Anschrift eingereicht werden
Amtsgericht Ravensburg
Ausbildungszentrum
Frau Fricker
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
Weitere Auskünfte erteilen
Ausbildungsleiterin Frau Fricker
Amtsgericht Ravensburg
Ausbildungszentrum@AGRavensburg.justiz.bwl.de
Ausbildungsleiterin Frau Miller
Amtsgericht Ravensburg
Ausbildungszentrum@AGRavensburg.justiz.bwl.de
Informationen
Podcast der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart – Mit Recht in die Zukunft