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Justizfachangestellte/r (w/m/d)

Unser Auswahlverfahren für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2025 ist eröffnet.



Aufgaben

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften für einen reibungslosen Bürobetrieb verantwortlich. Ohne sie wäre eine funktionierende Justiz undenkbar.

Justizfachangestellte sind Ansprechpartner für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Das neu geschaffene, eigenständige Berufsbild für Justizfachangestellte geht in seiner Qualität und seinem Anforderungsprofil weit über das herkömmliche Berufsbild der/des Justizangestellten hinaus.

Der neu geordnete Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/r ist am Leitbild EDV-unterstützter Sachbearbeitung orientiert. Er verbindet umfassende Fachkenntnisse und Fertigkeiten mit kommunikativen bzw. kooperativen und informationsverarbeitenden Qualifikationen.

Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre, wird jedoch seit September 2015 grundsätzlich um ein halbes Jahr auf 2 1/2 Jahre verkürzt.

Sie erfolgt an den Lernorten "Betrieb" durch die praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht in Wohnortnähe, bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften, durch Unterricht in der Berufsschule sowie durch ergänzenden/begleitenden Unterricht im Ausbildungszentrum.

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab 1. Dezember 2022 monatlich im

  • 1. Ausbildungsjahr  1.086,82 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr  1.140,96 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr  1.190,61 Euro

Hinzu kommen anteiliges Weihnachtsgeld sowie auf Antrag vermögenswirksame Leistungen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden.

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden u. a.:

  • Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
  • Auskünfte erteilen und Akteneinsicht gewähren
  • Fristen berechnen und überwachen
  • Anträge und Erklärungen aufnehmen
  • Schriftstücke ausfertigen und beglaubigen
  • Zustellungen und Veröffentlichungen veranlassen
  • Protokolle erstellen
  • Kosten berechnen und Zahlungen überwachen

Voraussetzung

Realschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsstand oder höherer Schulabschluss.

Bewerbung

Unser Auswahlverfahren für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2025  ist eröffnet.

Bewerbungen können mit den nachstehenden Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer oder handgeschriebener Lebenslauf
  • Lichtbild aus neuester Zeit
  • Schulzeugnisse der letzten 3 Schulhalbjahre - bei Wirtschaftsschülern auch das Zeugnis über den Hauptschulabschluss
  • ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
  • ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
  • bei Minderjährungen die Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreters

an folgende Anschrift eingereicht werden

Amtsgericht Ravensburg

Ausbildungszentrum

Frau Fricker

Herrenstraße 40 - 44

88212 Ravensburg


Weitere Auskünfte erteilen

Ausbildungsleiterin Frau Fricker

Amtsgericht Ravensburg

0751 806-1467

Ausbildungszentrum@AGRavensburg.justiz.bwl.de

Ausbildungsleiterin Frau Miller

Amtsgericht Ravensburg

0751 806-1452

Ausbildungszentrum@AGRavensburg.justiz.bwl.de


Informationen

Mit-Recht-in-die-Zukunft.

Oberlandesgericht Stuttgart

Podcast der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart – Mit Recht in die Zukunft

Ausbildungsvorschriften

Justizfachangestellte/r

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