Suchfunktion
Geschäftsverteilung
Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen
Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan
beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters
Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2
Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter
verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.
Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen
personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein
Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ravensburg
Geschäftsverteilungsplan vom 08.12.2023 gültig ab 01.01.2024
Änderung
des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 21.12.2023
Änderung
des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 15.01.2024
Änderung
des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 01.02.2024
Änderung
des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 18.03.2024
Änderung
des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 24.04.2024
Änderung
des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 09.07.2024
Änderung des
Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 22.10.2024