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Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind unabhängige Organe der Rechtspflege und insbesondere bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern bei ihren Entscheidungen – wie Richter – ausschließlich dem Gesetz unterworfen.
Aufgaben
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Tätigkeitsbereiche in der Justiz
- Vormundschafts- und Betreuungssachen (Aufsicht über Betreuer, Genehmigung von Rechtsgeschäften)
- Registersachen (Entscheidung über Eintragungsanträge im Handels- und Vereinsregister)
- Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken
- Durchführung von Insolvenzverfahren
- Vollstreckung in Strafsachen (z. B. Geld- und Freiheitsstrafen)
- Aufgaben der Zwangsvollstreckung (z. B. Pfändung von Lohnforderungen)
Einen weiteren interessanten Tätigkeitsbereich eröffnet der Strafvollzug mit seinen vielfältigen Aufgaben in der Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Außerdem nehmen Beamte des gehobenen Justizdienstes auch herausgehobene Funktionen in der Justizverwaltung wahr, z. B. als Verwaltungsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft.
Tätigkeitsbereiche außerhalb der Justiz
- bei Wirtschaftsunternehmen wie Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Immobiliengesellschaften
- in Anwaltskanzleien
- bei Städten oder Gemeinden, z. B. im Bereich Grundstücksverwaltung
- Vormundschafts- und Betreuungssachen (Aufsicht über Betreuer, Genehmigung von Rechtsgeschäften)
Studium
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Allgemeines
Die enge Verflechtung des Fachhochschulstudiums mit praktischen Ausbildungsabschnitten bereitet optimal den Einstieg in das Berufsleben vor. Die während des Studiums I an der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen vermittelten theoretischen Grundlagen können in den sich anschließenden praktischen Ausbildungsabschnitten sogleich angewandt werden. Im Studium II werden dann die Kenntnisse und Fähigkeiten auf der Grundlage der in der Studienpraxis gewonnenen Erfahrungen wissenschaftlich ergänzt und vertieft. Während der praktischen Ausbildungsabschnitte bieten wöchentliche Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit der Aufarbeitung von Rechtsfällen der täglichen Praxis. Außerdem wird hier das Verständnis für das Recht gefördert und die Rechtsanwendung fortschreitend geübt.
Studienablauf
Die Ausbildung beginnt am 1. September jeden Jahres und dauert 3 Jahre. Sie endet mit der Prüfung und Verleihung des Grades eines/einer Diplom-Rechtspflegers/Rechtspflegerin (Fachhochschule).
Während des Studiums:
Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärter/in"
Anwärterbezüge von 1.548,78 Euro monatlich (Stand: 01.02.2025) und Beihilfe im Krankheitsfall
Studieninhalte
- Bürgerliches Recht mit Nebengesetzen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Schwerpunkt Grundbuch-, Register und Vereinsrecht
- Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
- Zivilprozessrecht
- Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Strafvollstreckungsrecht
- Wertpapierrecht
- Staatsrecht
- Verwaltungsrecht
- Bürgerliches Recht mit Nebengesetzen



